Ablauf
Nach der Kontaktaufnahme treffen wir uns zu einem Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient.
In weiteren vier sogenannten probatorischen Sitzungen geht es vor allem darum, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen und einen ersten Einblick in die aktuellen Schwierigkeiten zu erlangen und ein Verständnis für die Symptomatik zu entwickeln.
Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob es zur Psychotherapie kommen sollte, ob eine Beratung sinnvoll wäre, was die Ziele für eine Behandlung sein können.
Danach finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten statt. Insbesondere bei der Therapie von Kindern und Jugendlichen ist die Mitarbeit der Bezugspersonen, meist den Eltern, besonders wichtig, von daher finden neben den Einzelterminen auch regelmäßig Elterngespräche statt.
Für mich gilt dabei die ärztliche Schweigepflicht.
Kosten
Ich führe eine reine Privatpraxis, das heißt, ich verfüge über die staatliche Behandlungserlaubnis durch meine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und bin im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen.
Die Kosten rechne ich dementsprechend gemäß der Gebührenordnung für Ärzt:innen/ Psychotherapeut:innen (GOP/GOÄ) ab. Private Krankenkassen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten.
Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse und wenden Sie sich bei Fragen gerne auch an mich.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen.
In diesem Fall müssen Sie sich um keinerlei Formalitäten kümmern, die Psychotherapie wird nicht aktenkundig und die Behandlung kann in der Regel ganz ohne Wartezeit sofort beginnen.
Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt und die Kosten richten sich hierbei ebenso nach der GOP/GOÄ.
Ausfallregelung
Da ich die Zeit für eine Sitzung nur jeweils an eine:n Patient:in vergebe, entsteht mir ein Honorarausfall, wenn die Stunde nicht wahrgenommen wird. Aus diesem Grund muss ich eine ausgefallene Sitzung voll in Rechnung stellen, wenn sie nicht rechtzeitig abgesagt wurde.
Rechtzeitig bedeutet: mindestens 24 Werktagsstunden vor dem Termin.
Ihre Versicherung übernimmt das Ausfallhonorar zumeist nicht, selbst wenn es sich dabei um krankheitsbedingte Ausfälle oder unvorhersehbare Ereignisse (Stau, Busstreik, Unfälle, etc.) handelt.